Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Mai 2023




    Beauftragung  / Projektbeginn / Anzahlung 

    Nach Beauftragung auf Basis meines Schriftlichen Angebots werden 50% (  zzgl. USt )
    der vereinbarten Projektsumme als Anzahlung vor Projektbeginn fällig. 
    Hierzu erhalten Sie eine entsprechende Teilrechnung 1/2 nach Beauftragung.
    Bei ungewöhnlich langen Projekten können auch mehrere Teilzahlung vereinbart werden.
    Projektbeginn ist gleichbedeutend mit dem Eingang der Anzahlung 1/2 auf dem von mir angegeben Bankkonto.
    Die Teilrechung 2/2 stelle ich mit der Endfreigabe, jedoch spätestens, wenn nicht anders vereinbart, 12 Wochen nach Projektbeginn ( Bspw. wenn Druckdaten einer Drucksache, eines Buches etc, von Ihnen Endgültig freigegeben wurden. Bei einer Website bspw. wenn deren Funktionen komplette und von Ihnen Freigegeben wurden ). 




    Inhalte visuell / redaktionelle Inhalte  / rechtliche Inhalte  

    Textliche Inhalte werden von Kund*innen gestellt. Wenn Fotografien, Infografiken, mögliche Illustrationen etc. nicht Teil der Beauftragung sind, werden auch diese von Kund*innen gestellt.

    Rechtlich notwendige Texte wie bspw. Impressumstexte, Disclaimer etc. werden von Kund*innen gestellt.

    Als Designer ist es mir nicht möglich, Impressums, oder andere Rechtlich relevante Texte zu erstellen.




    Korrekturstufen & Leistungsumfang 

    Das Angebot versteht sich inklusive zwei Korrekturstufen. Korrekturen sind die Anpassung der Entwürfe an Kund*innenwünsche. Heißt es werden bis zu zwei Überarbeitungen der Entwürfe Angeboten. Zwei Korrekturstufen gelten auch für von Kunden*innen gestellte Inhalte & Texte. Dort werden bis zum zwei mal Korrekturen an den gestellten Inhalten eingepflegt.

    Der Leistungsumfang eines Projekts wird von uns gemeinsam vor Projektbeginn in meinem Angebot festgelegt und bepreist.
    Auf Basis dieses Angebots ist genau festgelegt welche Elemente ein Projekt enthält.
    Sollten im Verlauf der gemeinsamen Arbeit weitere Funktionalitäten, Wünsche oder Anpassungen von Seiten der Kund*innen gewünscht werden, so werden diese, nach Möglichkeit von mir mit ihren Entsprechenden Kosten, gesondert angeboten. Weitere Funktionalitäten, Wünsche oder Anpassungen sind Leistungen die nicht im Ursprünglichen Angebot gemeinsam vereinbart wurden.
    Sollten etwaige Anpassungen zu klein sein um ein neues Angebot und dementsprechend eine neue Beauftragung zu benötigen, kann von meiner Seite aus eine Erweiterung des Ursprünglichen erstellt werden. Diese Auftragserweiterung benötigt dann nochmals schriftliche Bestätigung von Kund*innenseite.
    Sonstige gewünschte Leistungen während des laufenden Projektes, oder Änderungswünsche nach Endfreigabe werden dann zu folgenden Konditionen angeboten: Kosten für nicht im Angebot enthaltene Leistungen werden zu 100 € Netto die Stunde angeboten, Abrechnung erfolgt dann in 15 min. Intervallen. Sollte es hierzu kommen, wird darauf und die veranschlageten Kosten, in einer gesonderten Email, nochmal explizit darauf hingewiesen.




    Nutzungsrechte 
    Nutzungsrechte werden bei Angebotserstellung individuell für das Projekt berechnet. Nutzungsrechte sind stark Projektabhängig und werden deshalb für jedes Projekt individuell ermittelt. Die detailliere Berechnung der Nutzungsrechte finden Sie in Ihrem jeweiligen Projektangebot, transparent aufgelistet.




    Geschäftszeiten 

    Projektrelevante Kommunikation mit den Kund*innen ist im Angebot enthalten. Es gelten die Geschäftszeiten Mo.– Fr.  10 – 18 Uhr. Über evtl. während des Projektzeitraums anfallende Urlaubszeiten, werden Kund*innen per Email Informiert.

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